Parteienverbot
Parteienverbot (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Parteienverbot | die Parteienverbote |
Genitiv | des Parteienverbotes des Parteienverbots |
der Parteienverbote |
Dativ | dem Parteienverbot dem Parteienverbote |
den Parteienverboten |
Akkusativ | das Parteienverbot | die Parteienverbote |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Par·tei·en·ver·bot, Plural: Par·tei·en·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [paʁˈtaɪ̯ənfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Parteienverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochenes Untersagen jeglicher politischer Aktivität einer parteipolitischen Vereinigung
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Partei, Fugenelement -en und Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Das Grundgesetz sieht für ein Parteienverbot hohe Hürden vor. [1]
- [1] Die Voraussetzungen für ein Parteienverbot sind in Artikel 21, Absatz 2, des Grundgesetzes geregelt.
- [1] Um ein Parteienverbot zu erreichen, muss sich eine Zweidrittelmehrheit der Richter des Bundesverfassungsgerichts dafür aussprechen.
- [1] So kommt es sehr selten zu Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dennoch kam es bereits zweimal vor, dass ein Parteienverbot ausgesprochen werden musste.[2]
- [1] Nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten wurde, war das KPD-Verbot vom 17. August 1956 das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
- [1] „Überdies ist sie die einzige Partei, die vor 2011 trotz des Parteienverbots in den FATA über eine flächendeckende politische Basis verfügte - vor allem aufgrund ihres weitreichenden Medresen-Netzwerks.“[3]
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Parteienverbot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteienverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Parteienverbot“
Quellen:
- ↑ web.de, Hohe Hürden für ein Parteienverbot. Abgerufen am 3. März 2016.
- ↑ Jura-Forum, Parteienverbot: welche Parteien wurden schon verboten? Abgerufen am 3. März 2016.
- ↑ Katja Mielke/Conrad Schetter: Pakistan: Land der Extreme. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65295-0, Seite 176 .
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