Parteienverbot (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, n Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ das Parteienverbot die Parteienverbote
Genitiv des Parteienverbotes
des Parteienverbots
der Parteienverbote
Dativ dem Parteienverbot
dem Parteienverbote
den Parteienverboten
Akkusativ das Parteienverbot die Parteienverbote

Nebenformen:

Parteiverbot

Worttrennung:

Par·tei·en·ver·bot, Plural: Par·tei·en·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯ənfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:   Parteienverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochenes Untersagen jeglicher politischer Aktivität einer parteipolitischen Vereinigung

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Partei, Fugenelement -en und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Das Grundgesetz sieht für ein Parteienverbot hohe Hürden vor. [1]
[1] Die Voraussetzungen für ein Parteienverbot sind in Artikel 21, Absatz 2, des Grundgesetzes geregelt.
[1] Um ein Parteienverbot zu erreichen, muss sich eine Zweidrittelmehrheit der Richter des Bundesverfassungsgerichts dafür aussprechen.
[1] So kommt es sehr selten zu Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dennoch kam es bereits zweimal vor, dass ein Parteienverbot ausgesprochen werden musste.[2]
[1] Nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten wurde, war das KPD-Verbot vom 17. August 1956 das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
[1] „Überdies ist sie die einzige Partei, die vor 2011 trotz des Parteienverbots in den FATA über eine flächendeckende politische Basis verfügte - vor allem aufgrund ihres weitreichenden Medresen-Netzwerks.“[3]

Wortbildungen:

Parteienverbotsverfahren

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Parteienverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteienverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Parteienverbot

Quellen:

  1. web.de, Hohe Hürden für ein Parteienverbot. Abgerufen am 3. März 2016.
  2. Jura-Forum, Parteienverbot: welche Parteien wurden schon verboten? Abgerufen am 3. März 2016.
  3. Katja Mielke/Conrad Schetter: Pakistan: Land der Extreme. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65295-0, Seite 176.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Parteiverboten