Beherbergungsverbot (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Beherbergungsverbot die Beherbergungsverbote
Genitiv des Beherbergungsverbots
des Beherbergungsverbotes
der Beherbergungsverbote
Dativ dem Beherbergungsverbot den Beherbergungsverboten
Akkusativ das Beherbergungsverbot die Beherbergungsverbote

Worttrennung:

Be·her·ber·gungs·ver·bot, Plural: Be·her·ber·gungs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [bəˈhɛʁbɛʁɡʊŋsfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:   Beherbergungsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Untersagung, Gäste in eine Unterkunft aufzunehmen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Beherbergung und Verbot mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Ohne negativen Corona-Test gilt für Gäste aus deutschen Risikogebieten ein Beherbergungsverbot.[1]
[1] „Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, ein Verstoß gegen das Beherbergungsverbot heimfremder Personen liege nicht vor, weil die Klägerin ihre Stieftochter nicht ‚beherbergt‘, sondern nur gelegentlich habe nächtigen lassen.“[2]
[1] „Die Länder streiten über das Beherbergungsverbot zur Eindämmung des Virus.“[3]
[1] „Viele Politiker fordern, dass das erst kürzlich beschlossene Beherbergungsverbot zurückgenommen wird.“[4]
[1] „Laut dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) ist die Wirkung des Beherbergungsverbotes im Kampf gegen das Coronavirus begrenzt: ‚Wir machen das mit, aber damit versetzen wir der Pandemie keinen entscheidenden Schlag‘, sagte er in einem Interview mit dem ‚Spiegel‘.“[5]
[1] „Mittlerweile haben sieben Bundesländer das umstrittene Beherbergungsverbot gekippt - zwei weitere sollen am Wochenende folgen. In Schleswig-Holstein gilt hingegen weiterhin: Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten brauchen einen negativen Corona-Test, um hier zu übernachten.“[6]
[1] „Auch das Beherbergungsverbot ist auf der Kippe.“[7]
[1] „Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt.“[8]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Verb: ein Beherbungsverbot aufheben, einführen, kippen, verhängen, zurücknehmen
[1] ein Beherbungsverbot gilt in …, über das Beherbungsverbot streiten

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Beherbergungsverbot

Quellen:

  1. Frank Bräutigam/Christoph Kehlbach: Beherbergungsverbot - was bedeutet das? 9. Oktober 2020, abgerufen am 10. Oktober 2020.
  2. Österreichischer Oberster Gerichtshof: Erkenntnis. 13. Januar 1987, abgerufen am 10. Oktober 2020.
  3. Heike Schmoll: Fällt der Herbsturlaub an der Nordsee aus?. In: FAZ.NET. 12. Oktober 2020 (URL, abgerufen am 13. Oktober 2020).
  4. „Die Hotspots entstehen ganz woanders“. In: FAZ.NET. 12. Oktober 2020 (URL, abgerufen am 13. Oktober 2020).
  5. Tschentscher: Wirkung von Beherbergungsverbot begrenzt. In: Welt Online. 9. Oktober 2020, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 13. Oktober 2020).
  6. Schleswig-Holstein Magazin – u.a. Diskussion um Beherbergungsverbote. In: Norddeutscher Rundfunk. 16. Oktober 2020 (URL, abgerufen am 16. Oktober 2020).
  7. Coronavirus weltweit - Die internationale Lage in der Übersicht. In: Schweizer Radio und Fernsehen. 16. Oktober 2020 (URL, abgerufen am 16. Oktober 2020).
  8. Gericht kippt Beherbungsverbot. In: taz.de. 16. Oktober 2020, ISSN 2626-5761 (URL, abgerufen am 16. Oktober 2020).