Arbeitnehmervertreterin

Arbeitnehmervertreterin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Arbeitnehmervertreterin die Arbeitnehmervertreterinnen
Genitiv der Arbeitnehmervertreterin der Arbeitnehmervertreterinnen
Dativ der Arbeitnehmervertreterin den Arbeitnehmervertreterinnen
Akkusativ die Arbeitnehmervertreterin die Arbeitnehmervertreterinnen

Worttrennung:

Ar·beit·neh·mer·ver·tre·te·rin, Plural: Ar·beit·neh·mer·ver·tre·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tneːmɐfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn], [aʁbaɪ̯tˈneːmɐfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn]
Hörbeispiele:   Arbeitnehmervertreterin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die die Interessen aller Arbeitnehmer vertritt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Arbeitnehmervertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Arbeitgebervertreterin

Männliche Wortformen:

[1] Arbeitnehmervertreter

Oberbegriffe:

[1] Vertreterin

Beispiele:

[1] „Der Arbeitgeber kündigt einer Mitarbeiterin, die als Arbeitnehmervertreterin in den Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung gewählt wurde.“[1]

Übersetzungen

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[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitnehmervertreterin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitnehmervertreterin
[1] Duden online „Arbeitnehmervertreterin

Quellen:

  1. Christa Müller, Lucien Gehrig, Thomas Hirt: Recht im Betrieb – Management-Basiskompetenz. Theoretische Grundlagen und Methoden mit Beispielen, Repetitionsfragen und Antworten. 3. Auflage. Compendio Bildungsmedien, Zürich 2010. ISBN 978-3715594279. Seite 72