Arbeitgebervertreterin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Arbeitgebervertreterin die Arbeitgebervertreterinnen
Genitiv der Arbeitgebervertreterin der Arbeitgebervertreterinnen
Dativ der Arbeitgebervertreterin den Arbeitgebervertreterinnen
Akkusativ die Arbeitgebervertreterin die Arbeitgebervertreterinnen

Worttrennung:

Ar·beit·ge·ber·ver·tre·te·rin, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·tre·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn], [aʁbaɪ̯tˈɡeːbɐfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn]
Hörbeispiele:   Arbeitgebervertreterin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die die Interessen aller Arbeitergeber vertritt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Arbeitgebervertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Arbeitnehmervertreterin

Männliche Wortformen:

[1] Arbeitgebervertreter

Oberbegriffe:

[1] Vertreterin

Beispiele:

[1] „Auch die Gewerkschaften setzen sich in den folgenden Jahren dafür ein, das Montanmodell auf alle Wirtschaftsbereiche zu übertragen (u.a. DGB 1955, 1963, 1965, 1972), was insbesondere von Arbeitgebervertreterinnen mit Sorge beobachtet wird: …“[1]

Übersetzungen

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[1] Duden online „Arbeitgebervertreterin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Arbeitgebervertreterin

Quellen:

  1. Nora Lohmeyer: Instrumentalisierte Verantwortung?. Entstehung und Motive des »Business Case for CSR« im deutschen Diskurs unternehmerischer Verantwortung. transcript Verlag, Bielefeld 2017. ISBN 978-3837637588. Seite 156