Abgeordnetengesetz (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Abgeordnetengesetz
Genitiv des Abgeordnetengesetzes
Dativ dem Abgeordnetengesetz
Akkusativ das Abgeordnetengesetz

Worttrennung:

Ab·ge·ord·ne·ten·ge·setz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈapɡəʔɔʁdnətn̩ɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:   Abgeordnetengesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt

Abkürzungen:

[1] AbgG

Herkunft:

Determinativkompositum aus Abgeordneter und Gesetz

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Dort heißt es, die Regelungen im Abgeordnetengesetz sollen ‚deutlich verschärft‘ werden, ‚bezahlte Interessenvertretung‘ von Bundestagsabgeordneten solle verboten, die Bestechung von Parlamentariern zum Verbrechen hochgestuft werden.“[1]
[1] „Am Freitag berieten Mitglieder beider Fraktionen über Änderungen im Strafrecht und im Abgeordnetengesetz.“[2]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Abgeordnetengesetz
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetengesetz
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abgeordnetengesetz
[1] Duden online „Abgeordnetengesetz
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbgeordnetengesetz

Quellen:

  1. Johannes Leithäuser: Merz warnt vor „Generalverdacht“ gegenüber Abgeordneten. In: FAZ.NET. 22. März 2021 (URL, abgerufen am 28. März 2021).
  2. Alle Unionsabgeordneten unterzeichnen Ehrenerklärung. In: FAZ.NET. 12. März 2021 (URL, abgerufen am 28. März 2021).