Abgeordnetengesetz
Abgeordnetengesetz (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Abgeordnetengesetz | —
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Genitiv | des Abgeordnetengesetzes | —
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Dativ | dem Abgeordnetengesetz | —
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Akkusativ | das Abgeordnetengesetz | —
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Worttrennung:
- Ab·ge·ord·ne·ten·ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡəʔɔʁdnətn̩ɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Abgeordnetengesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt
Abkürzungen:
- [1] AbgG
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Abgeordneter und Gesetz
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Dort heißt es, die Regelungen im Abgeordnetengesetz sollen ‚deutlich verschärft‘ werden, ‚bezahlte Interessenvertretung‘ von Bundestagsabgeordneten solle verboten, die Bestechung von Parlamentariern zum Verbrechen hochgestuft werden.“[1]
- [1] „Am Freitag berieten Mitglieder beider Fraktionen über Änderungen im Strafrecht und im Abgeordnetengesetz.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt
- [1] Wikipedia-Artikel „Abgeordnetengesetz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetengesetz“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abgeordnetengesetz“
- [1] Duden online „Abgeordnetengesetz“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeordnetengesetz“
Quellen: