Rechtsverhältnis (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Rechtsverhältnis die Rechtsverhältnisse
Genitiv des Rechtsverhältnisses der Rechtsverhältnisse
Dativ dem Rechtsverhältnis
dem Rechtsverhältnisse
den Rechtsverhältnissen
Akkusativ das Rechtsverhältnis die Rechtsverhältnisse

Worttrennung:

Rechts·ver·hält·nis, Plural: Rechts·ver·hält·nis·se

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sfɛɐ̯ˌhɛltnɪs]
Hörbeispiele:   Rechtsverhältnis (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: (rechtlich geregelte) Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Verhältnis sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Rechtsbeziehung

Oberbegriffe:

[1] Verhältnis

Unterbegriffe:

[1] Herrschaftsverhältnis, Personenverhältnis, Schuldverhältnis

Beispiele:

[1] „Zehn Dekrete, erlassen zwischen dem 8. Mai und der ersten Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung, regelten die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staatsvolk und der deutschen und magyarischen Minderheit.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsverhältnis
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsverhältnis
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsverhältnis
[1] Duden online „Rechtsverhältnis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsverhältnis

Quellen:

  1. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 193.