AbgG
AbgG (Deutsch)
BearbeitenBedeutungen:
- [1] Abgeordnetengesetz
- [2] Abgabengesetz
Beispiele:
- [1] „Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.“[1]
- [2] In § 1 AbgG wird der Regelungsbereich des österreichischen Abgabengesetzes bestimmt.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Abgeordnetengesetz
[2] Abgabengesetz
- [1] Wikipedia-Artikel „AbgG“
- [1, 2] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8 , Seite 4
Quellen:
- ↑ Bundesfinanzhof - Fortsetzung – Weitere Fragen der Richter. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 13. März 2015) .