Bedeutungen:

[1] Abgeordnetengesetz
[2] Abgabengesetz

Beispiele:

[1] „Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.“[1]
[2] In § 1 AbgG wird der Regelungsbereich des österreichischen Abgabengesetzes bestimmt.

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „AbgG
[1, 2] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 4

Quellen:

  1. Bundesfinanzhof - Fortsetzung – Weitere Fragen der Richter. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 13. März 2015).