Worttrennung:

zu Hän·den von

Aussprache:

IPA: [t͡suː ˈhɛndn̩ fɔn]
Hörbeispiele:   zu Händen von (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft, Bürokommunikation: schriftliche Formel, die die für die Zurkenntnisnahme oder Bearbeitung eines Vorganges erwünschte oder geforderte Person benennt

Abkürzungen:

[1] z. H. v., z. Hd. v.

Beispiele:

[1] Bei einer Bewerbung ist es angebracht, den Empfänger zu nennen, indem man zusätzlich zur Adresse auch »zu Händen von Herrn Müller (Personalabteilung)« auf den Umschlag schreibt.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] zu Händen von Herrn X/Frau X
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag zu Händen.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[1] Die Kodifizierung der Orthographie im Rechtschreibwörterbuch, Seite 242.