zu Händen von
Worttrennung:
- zu Hän·den von
Aussprache:
- IPA: [t͡suː ˈhɛndn̩ fɔn]
- Hörbeispiele: zu Händen von (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft, Bürokommunikation: schriftliche Formel, die die für die Zurkenntnisnahme oder Bearbeitung eines Vorganges erwünschte oder geforderte Person benennt
Abkürzungen:
Beispiele:
- [1] Bei einer Bewerbung ist es angebracht, den Empfänger zu nennen, indem man zusätzlich zur Adresse auch »zu Händen von Herrn Müller (Personalabteilung)« auf den Umschlag schreibt.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] zu Händen von Herrn X/Frau X
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „zu Händen“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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