weisungsbefugt
weisungsbefugt (Deutsch)
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weisungsbefugt | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:weisungsbefugt |
Worttrennung:
- wei·sungs·be·fugt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈvaɪ̯zʊŋsbəˌfuːkt]
- Hörbeispiele: weisungsbefugt (Info)
Bedeutungen:
- [1] berechtigt, jemandem Anordnungen, Anweisungen zu erteilen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Weisung und dem Adjektiv befugt mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Beispiele:
- [1] „Der Programmverantwortliche ist gegenüber den Mitarbeitern des Senders unmittelbar weisungsbefugt.“[1]
Wortfamilie:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] berechtigt, jemandem Anordnungen, Anweisungen zu erteilen
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „weisungsbefugt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „weisungsbefugt“
- [1] Duden online „weisungsbefugt“
Quellen:
- ↑ Auflagen für Sat.1. In: Die Zeit. 29. Dezember 2005, abgerufen am 11. Januar 2013.