vermögenslos
vermögenslos (Deutsch)
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vermögenslos | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:vermögenslos |
Worttrennung:
- ver·mö·gens·los, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈmøːɡn̩sloːs]
- Hörbeispiele: vermögenslos (Info)
Bedeutungen:
- [1] ohne jegliches (finanzielles) Vermögen
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Vermögen mit dem Suffix -los als Ableitungsmorphem sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] besitzlos, mittellos, unvermögend
Oberbegriffe:
- [1] arm
Beispiele:
- [1] „Von einem Grundstück in Deutschland, einem Haus in Südfrankreich, einem teuren Wagen ist die Rede, die sich Pfahls geleistet haben soll, obwohl er sich in einer eidesstattlichen Versicherung als vermögenslos bezeichnet habe.“[1]
- [1] „Eine vermögenslose GmbH, die durch Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs von Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar frei wird, hat ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, den Anspruch mit Ermächtigung des neuen Gläubigers einzuklagen, wenn sie schon bei Begründung des Anspruchs vermögenslos war und es zweifelhaft ist, ob ein Rechtsübergang auf den neuen Gläubiger stattgefunden hat.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ohne jegliches (finanzielles) Vermögen
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vermögenslos“
- [1] Duden online „vermögenslos“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „vermögenslos“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „vermögenslos“
Quellen:
- ↑ Albert Schäffer: Pfahls wieder verhaftet: Aufstieg und Fall eines Karrierebeamten. In: FAZ.NET. 24. Dezember 2010 (URL, abgerufen am 15. Mai 2017) .
- ↑ Prozessführungsbefugnis einer vermögenslosen GmbH hinsichtlich abgetretener Forderung – Bürgschaft auf erstes Anfordern. In: uni-trier.de. Abgerufen am 15. Mai 2017 (HTTPS; PDF, 32 KB).