unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (Deutsch)
BearbeitenWorttrennung:
- un·be·glei·te·ter min·der·jäh·ri·ger Flücht·ling, Plural: un·be·glei·te·te min·der·jäh·ri·ge Flücht·lin·ge
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] noch nicht volljährige Jugendliche, die ohne sorgeberechtigte Begleitung aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten oder dort zurückgelassen worden sind
Herkunft:
- aus unbegleitet, minderjährig und Flüchtling
Sinnverwandte Wörter:
- [1] meist im Plural: unbegleitete Flüchtlinge, junge Flüchtlinge
Oberbegriffe:
- [1] Flüchtling
Beispiele:
- [1] Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, mit der die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geregelt werden soll.[1]
- [1] Zehn Prozent der in Berlin ankommenden Flüchtlinge sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
- [1] Auch der Bundesfachverband der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kritisiert die geplante bundesweite Verteilung der jungen Flüchtlinge: Es sei eine Verschlechterung insbesondere wegen der mangelnden rechtlichen Vertretung.[2]
- [1] Im Jahr 2014 erreichten etwa 2.000 dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Österreich.[3]
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Wikipedia-Artikel „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“
Quellen:
- ↑ Umverteilungsgesetz löst nicht die Probleme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Abgerufen am 29. September 2015.
- ↑ Mammutaufgabe für Jugendämter, ARD. Abgerufen am 29. September 2015.
- ↑ unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Abgerufen am 29. September 2015.