nulla poena sine lege
Worttrennung:
- nul·la poe·na si·ne le·ge
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „keine Strafe ohne Gesetz“. Das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie schon zum Tatzeitpunkt strafbar war (sogenannter Rückwirkungsgrundsatz)
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgrundsatz
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Wikipedia-Artikel „nulla poena sine lege“