Worttrennung:

nul·la poe·na si·ne le·ge

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „keine Strafe ohne Gesetz“. Das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie schon zum Tatzeitpunkt strafbar war (sogenannter Rückwirkungsgrundsatz)

Synonyme:

[1] nullum crimen sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot

Oberbegriffe:

[1] Rechtsgrundsatz

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „nulla poena sine lege