nullum crimen sine lege
Worttrennung:
nul·lum cri·men si·ne le·ge
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] neu/mittellateinisch, Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbrechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgrundsatz
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege“