nullum crimen sine lege

Worttrennung:

nul·lum cri·men si·ne le·ge

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] neu/mittellateinisch, Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbrechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.

Synonyme:

[1] nulla poena sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot

Oberbegriffe:

[1] Rechtsgrundsatz

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege