im Zweifel für den Angeklagten

im Zweifel für den Angeklagten (Deutsch)

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Worttrennung:

im Zwei·fel für den An·ge·klag·ten

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:   im Zweifel für den Angeklagten (Info)

Bedeutungen:

[1] Jura: Auffassung, welches besagt, dass ohne ausreichende Beweise eine Person nicht verurteilt werden darf

Herkunft:

Erfindung des Prinzips durch Aristoteles; Formulierung des lateinischen Spruches in dubio pro reo durch den Mailänder Rechtsgelehrten Egidio Bossi; erste Belegung der deutschen Sprachversion im Jahr 1631 bei Friedrich Spee von Langenfeld in der Cautio Criminalis, einer Schrift gegen die Hexenverfolgung[1]

Synonyme:

[1] Zweifelssatz

Beispiele:

[1] „Der Mann wurde unschuldig verurteilt! Und deshalb gilt: Im Zweifel für den Angeklagten!“

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „im Zweifel für den Angeklagten

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „im Zweifel für den Angeklagten