im Zweifel für den Angeklagten
im Zweifel für den Angeklagten (Deutsch)
BearbeitenWorttrennung:
- im Zwei·fel für den An·ge·klag·ten
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Jura: Auffassung, welches besagt, dass ohne ausreichende Beweise eine Person nicht verurteilt werden darf
Herkunft:
- Erfindung des Prinzips durch Aristoteles; Formulierung des lateinischen Spruches in dubio pro reo durch den Mailänder Rechtsgelehrten Egidio Bossi; erste Belegung der deutschen Sprachversion im Jahr 1631 bei Friedrich Spee von Langenfeld in der Cautio Criminalis, einer Schrift gegen die Hexenverfolgung[1]
Synonyme:
- [1] Zweifelssatz
Beispiele:
- [1] „Der Mann wurde unschuldig verurteilt! Und deshalb gilt: Im Zweifel für den Angeklagten!“
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „im Zweifel für den Angeklagten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „im Zweifel für den Angeklagten“