ausborgen
ausborgen (Deutsch)
BearbeitenVerb, trennbar
BearbeitenPerson | Wortform | |||
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Präsens | ich | borge aus | ||
du | borgst aus | |||
er, sie, es | borgt aus | |||
Präteritum | ich | borgte aus | ||
Konjunktiv II | ich | borgte aus | ||
Imperativ | Singular | borg aus! borge aus! | ||
Plural | borgt aus! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
ausgeborgt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:ausborgen |
Worttrennung:
- aus·bor·gen, Präteritum: borg·te aus, Partizip II: aus·ge·borgt
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯sˌbɔʁɡn̩]
- Hörbeispiele:
ausborgen (Info)
Bedeutungen:
- [1] etwas freiwillig in den Besitz einer anderen Person geben, allerdings das Eigentum behalten
- [2] etwas zeitweilig aus dem Besitz einer anderen Person bekommen, die das Eigentum behält
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel aus als Verbzusatz und dem Verb borgen
Beispiele:
- [1] Kannst Du mir Dein Fahrrad ausborgen?
- [2] „Es ging ohne nähere Begründung erkennbar von der irrigen Rechtsansicht aus, die durch das Täuschungsverhalten des Angeklagten (nämlich die Vorspiegelung, sich das Handy nur für ein Telefonat ausborgen zu wollen) bewirkte Übergabe des Mobiltelefons (zur Führung eines Telefongesprächs) sei als selbstschädigende Vermögensverfügung des Opfers zu beurteilen.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] etwas freiwillig in den Besitz einer anderen Person geben
|
[2] etwas zeitweilig aus dem Besitz einer anderen Person bekommen
|
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausborgen“
- [2] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „ausborgen“
- [1, 2] The Free Dictionary „ausborgen“
- [1, 2] Duden online „ausborgen“
Quellen: