Zahlungsverbot
Zahlungsverbot (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Zahlungsverbot | die Zahlungsverbote |
Genitiv | des Zahlungsverbotes des Zahlungsverbots |
der Zahlungsverbote |
Dativ | dem Zahlungsverbot dem Zahlungsverbote |
den Zahlungsverboten |
Akkusativ | das Zahlungsverbot | die Zahlungsverbote |
Worttrennung:
- Zah·lungs·ver·bot, Plural: Zah·lungs·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡saːlʊŋsfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Zahlungsverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: das Verbot, eine bestimmte Zahlung zu leisten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Verbot sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erließ am 15. September 2008 gegenüber der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Wirtschaft: das Verbot, eine bestimmte Zahlung zu leisten
- [1] Wikipedia-Artikel „Zahlungsverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlungsverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsverbot“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Lehman Brothers“ (Stabilversion)