Widerklage
Widerklage (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Widerklage | die Widerklagen |
Genitiv | der Widerklage | der Widerklagen |
Dativ | der Widerklage | den Widerklagen |
Akkusativ | die Widerklage | die Widerklagen |
Worttrennung:
- Wi·der·kla·ge, Plural: Wi·der·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈviːdɐˌklaːɡə]
- Hörbeispiele: Widerklage (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gegenklage des Beklagten im gleichen Rechtsstreit, als (taktische) Antwort auf eine zuvor vom Kläger eingereichte Klage
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Klage mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) wider-
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gegenklage
Unterbegriffe:
- [1] Drittwiderklage
Beispiele:
- [1] „Die Widerklage kann in der Form des §261 II erhoben werden, und zwar bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Widerklage erheben, der Widerklage stattgeben, die Widerklage abweisen
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Widerklage“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Widerklage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Widerklage“
- [1] Duden online „Widerklage“
Quellen:
- ↑ Zivilprozessrecht, Walter Zeiss, Klaus Schreiber. Abgerufen am 29. Juni 2017.