Schlossherrin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Schlossherrin die Schlossherrinnen
Genitiv der Schlossherrin der Schlossherrinnen
Dativ der Schlossherrin den Schlossherrinnen
Akkusativ die Schlossherrin die Schlossherrinnen

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schloßherrin

Worttrennung:

Schloss·her·rin, Plural: Schloss·her·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃlɔsˌhɛʁɪn]
Hörbeispiele:   Schlossherrin (Info)

Bedeutungen:

[1] Frau eines Schlossherrn oder weibliche Person, die ein Schloss besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Schlossherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Schlossbesitzerin

Männliche Wortformen:

[1] Schlossherr

Oberbegriffe:

[1] Herrin

Beispiele:

[1] „Erst im 9. Jahrhundert tauchte die Katze im westlichen Europa auf, wo sie ein begehrtes und vor allem bei Schlossherrinnen beliebtes Nutz- und Hätscheltier war.“[1]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Schlossherrin“, Seite 947.
[1] Duden online „Schlossherrin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlossherrin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchlossherrin

Quellen:

  1. Mircea Pfleiderer, Birgit Rödder: Was Katzen wirklich wollen. Gräfe und Unzer, München 2014. ISBN 978-3833839450. Seite 28

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Schlosserin