Schiffseigentümer (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Schiffseigentümer die Schiffseigentümer
Genitiv des Schiffseigentümers der Schiffseigentümer
Dativ dem Schiffseigentümer den Schiffseigentümern
Akkusativ den Schiffseigentümer die Schiffseigentümer

Worttrennung:

Schiffs·ei·gen·tü·mer, Plural: Schiffs·ei·gen·tü·mer

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪfsʔaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]
Hörbeispiele:   Schiffseigentümer (Info)

Bedeutungen:

[1] Eigentümer eines Schiffes

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schiff und Eigentümer mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Reeder, Schiffsbesitzer, Schiffseigner

Weibliche Wortformen:

[1] Schiffseigentümerin

Oberbegriffe:

[1] Eigentümer

Beispiele:

[1] Bei der Schiffstaufe war auch der Schiffseigentümer anwesend.
[1] „In der DTG haben sich rund 100 selbstständige Schiffseigentümer, sogenannte Partikuliere, zusammengeschlossen.“[1]
[1] „Bei Bedarf schickt das System per Hafen-WLAN, integrierter Mobilfunk- oder Satellitenkommunikation dem Schiffseigentümer oder auch der Hafenverwaltung eine Alarm-SMS über den potenziellen Schadensfall auf der überwachten Yacht.“[2]

Übersetzungen

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[1] Duden online „Schiffseigentümer
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schiffseigentümer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchiffseigentümer

Quellen: