Reichsdeputationshauptschluss

Reichsdeputationshauptschluss (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, m Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ der Reichsdeputationshauptschluss
Genitiv des Reichsdeputationshauptschlusses
Dativ dem Reichsdeputationshauptschluss
Akkusativ den Reichsdeputationshauptschluss
 
[1] Titelseite des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Reichsdeputationshauptschluß

Worttrennung:

Reichs·de·pu·ta·ti·ons·haupt·schluss, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çsdeputat͡si̯oːnsˌhaʊ̯ptʃlʊs]
Hörbeispiele:   Reichsdeputationshauptschluss (Info)

Bedeutungen:

[1] historisch: ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstages am 25. Februar 1803 in Regensburg, in dem festgesetzt wurde, dass die weltlichen Fürsten abgefunden werden sollten, denen im Rahmen der Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war.

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reichsdeputation und Hauptschluss (= Abschlussbericht) sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] amtlich: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation

Oberbegriffe:

[1] Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, Geschichte

Beispiele:

[1] Der Reichsdeputationshauptschluss wurde im März 1803 einstimmig vom Reichstag ratifiziert; der Kaiser schloss sich im April - wenn auch unter Vorbehalt - diesem Votum an.

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Reichsdeputationshauptschluss