Reichsdeputationshauptschluss
Reichsdeputationshauptschluss (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Reichsdeputationshauptschluss | —
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Genitiv | des Reichsdeputationshauptschlusses | —
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Dativ | dem Reichsdeputationshauptschluss | —
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Akkusativ | den Reichsdeputationshauptschluss | —
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Reichs·de·pu·ta·ti·ons·haupt·schluss, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯çsdeputat͡si̯oːnsˌhaʊ̯ptʃlʊs]
- Hörbeispiele: Reichsdeputationshauptschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] historisch: ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstages am 25. Februar 1803 in Regensburg, in dem festgesetzt wurde, dass die weltlichen Fürsten abgefunden werden sollten, denen im Rahmen der Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reichsdeputation und Hauptschluss (= Abschlussbericht) sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] amtlich: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Reichsdeputationshauptschluss wurde im März 1803 einstimmig vom Reichstag ratifiziert; der Kaiser schloss sich im April - wenn auch unter Vorbehalt - diesem Votum an.
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Wikipedia-Artikel „Reichsdeputationshauptschluss“