Mit-Mutter
Mit-Mutter (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Mit-Mutter | die Mit-Mütter |
Genitiv | der Mit-Mutter | der Mit-Mütter |
Dativ | der Mit-Mutter | den Mit-Müttern |
Akkusativ | die Mit-Mutter | die Mit-Mütter |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Mit-Mut·ter, Plural: Mit-Müt·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtˌmʊtɐ]
- Hörbeispiele: Mit-Mutter (Info)
Bedeutungen:
- [1] (rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der (gebärenden) Mutter
Synonyme:
- [1] Co-Mutter
Oberbegriffe:
- [1] Elternteil
Beispiele:
- [1] „Eine Frau soll Mit-Mutter werden können. Sie soll wie ein Mann kraft Ehe, Anerkennung oder Feststellung zweiter Elternteil werden können.“[1]
- [1] „Hier regen die Experten an, dass neben der rechtlichen Mutter der zweite Elternteil sowohl ein Mann als auch eine Frau sein kann – Letztere wird als ‚Mit-Mutter‘ bezeichnet.“[2]
- [1] „Darin enthalten sind auch Vorschläge, eine Frau als Mit-Mutter anzuerkennen.“[3]
- [1] „Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag.“[4]
- [1] „Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als „Mit-Mutter“ deren Kindes anerkannt werden kann.“[5]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] nichtgebärender weiblicher Elternteil
Quellen:
- ↑ Reform des Abstammungsrechts. In: Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 14. Februar 2022.
- ↑ Familie 2.0: Jetzt kommt die „Mit-Mutter“. In: Ärztezeitung. Abgerufen am 14. Februar 2022.
- ↑ Elisabeth Schmidt: Mutter, Mit-Mutter, Kind. ZDF, 24. März 2021, abgerufen am 14. Februar 2022.
- ↑ Zuordnung statt Abstammung. In: Deutschlandfunk Kultur. Abgerufen am 14. Februar 2022.
- ↑ Bundesverfassungsgericht soll über „Mit-Mutterschaft“ entscheiden. In: Rundfunk Berlin-Brandenburg. 24. März 2021 (URL, abgerufen am 14. Februar 2022) .