Kindeskind (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Kindeskind die Kindeskinder
Genitiv des Kindeskindes
des Kindeskinds
der Kindeskinder
Dativ dem Kindeskind
dem Kindeskinde
den Kindeskindern
Akkusativ das Kindeskind die Kindeskinder

Worttrennung:

Kin·des·kind, Plural: Kin·des·kin·der

Aussprache:

IPA: [ˈkɪndəsˌkɪnt]
Hörbeispiele:   Kindeskind (Info)

Bedeutungen:

[1] männliches oder weibliches Kind des eigenen Sohnes oder der eigenen Tochter (Enkelkind)

Herkunft:

mittelhochdeutsch kindes kint „Enkel, Nachkomme“[1]
strukturell: Determinativkompositum (hier speziell: Autokompositum/Selbstkompositum) aus dem Substantiv Kind, Fugenelement -es und dem Substantiv Kind

Synonyme:

[1] Enkelkind

Oberbegriffe:

Nachkomme, Nachfahre

Beispiele:

[1] „Auf legalem Wege können die Kinder und Kindeskinder der ehemaligen deutschen Schlesier nur durch die Wahl des Priesterberufes die deutsche Sprache erlernen.“[2]
[1] „Vielleicht hat er dort nach Ablieferung der Särge ab und zu noch eine kleine Dschungelexpedition mitgemacht, um später staunenden Kindern und Kindeskindern davon erzählen zu können.“[3]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Enkel
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kindeskind
[*] Duden online „Kindeskind

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Kind“.
  2. Hans-Dieter Rutsch: Aus Mechthild wurde Magda. In: Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland. 6. Auflage. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2013, ISBN 978-3-499-62204-5, Seite 25-83, Zitat Seite 76.
  3. Erich Maria Remarque: Der Himmel kennt keine Günstlinge. Roman. 1. Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2018, ISBN 978-3-462-05236-7, Seite 50. Zuerst 1961.