Geschoßflächenzahl
Geschoßflächenzahl (Deutsch)
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Singular | Plural | |
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Nominativ | die Geschoßflächenzahl | die Geschoßflächenzahlen |
Genitiv | der Geschoßflächenzahl | der Geschoßflächenzahlen |
Dativ | der Geschoßflächenzahl | den Geschoßflächenzahlen |
Akkusativ | die Geschoßflächenzahl | die Geschoßflächenzahlen |
Nebenformen:
- Geschossflächenzahl, Aussprache: [ɡəˈʃɔsflɛçn̩ˌt͡saːl]
Worttrennung:
- Ge·schoß·flä·chen·zahl, Plural: Ge·schoß·flä·chen·zah·len
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʃoːsflɛçn̩ˌt͡saːl]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Süddeutschland und Österreich, sonst veraltete Schreibweise: Architektur, Baurecht: eine dimensionslose Zahl, die angibt, wie viele Quadratmeter eines Gebäudes an Geschoßflächen pro Quadratmeter Grundstücksfläche maximal geplant werden dürfen
Beispiele:
- [1] „Die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen kann durch die Festlegung einer Grundflächenzahl, einer Baumassenzahl oder einer Geschoßflächenzahl festgelegt werden.“[1]
- [1] „Die Geschoßflächenzahl stellt einen der Werte dar, die nach § 32 Abs. 6 Oö ROG 1994 das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes festlegen.“[2]
- [1] „Für die Berechnung der Geschoßflächenzahl des Projektes zog der Sachverständige die Außenumrisse des Gebäudes für jedes Geschoß, das über dem Gelände des Bauplatzes liege, heran.“[3]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Geschossflächenzahl“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
- [1]
Quellen:
- ↑ Gesetzestext: Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 §56 (1) erster Satz
- ↑ Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Rechtssatz. 17. März 2006, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Erkenntnis. 18. Dezember 2006, abgerufen am 16. Juli 2021.