Gerichtssprecherin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Gerichtssprecherin die Gerichtssprecherinnen
Genitiv der Gerichtssprecherin der Gerichtssprecherinnen
Dativ der Gerichtssprecherin den Gerichtssprecherinnen
Akkusativ die Gerichtssprecherin die Gerichtssprecherinnen

Worttrennung:

Ge·richts·spre·che·rin, Plural: Ge·richts·spre·che·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌʃpʁɛçəʁɪn]
Hörbeispiele:   Gerichtssprecherin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die sich stellvertretend für ein Gericht bezüglich dort verhandelter Rechtssachen gegenüber Medien und Öffentlichkeit äußert

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gerichtssprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Gerichtssprecher

Oberbegriffe:

[1] Sprecherin

Beispiele:

[1] „Das Landgericht Hamburg lehnte einen Unterlassungsantrag gegen das ZDF nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Mittwoch ab.“[1]
[1] „Das 'Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung' hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ostseetunnel eingereicht. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag.“[2]

Übersetzungen

Bearbeiten
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtssprecherin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtssprecherin
[1] Duden online „Gerichtssprecherin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtssprecherin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gerichtssprecher

Quellen:

  1. Stasi-Vorwürfe: Gregor Gysi verliert erneut gegen ZDF - Politik - Tagesspiegel. In: Der Tagesspiegel Online. 2. Juli 2008 (URL, abgerufen am 8. Juli 2020).
  2. Verkehr - Fehmarn - Bislang drei Klagen gegen geplanten Ostseetunnel - Wirtschaft - SZ.de. In: sueddeutsche.de. 26. April 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 8. Juli 2020).