Gerichtssprecher
Gerichtssprecher (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Gerichtssprecher | die Gerichtssprecher |
Genitiv | des Gerichtssprechers | der Gerichtssprecher |
Dativ | dem Gerichtssprecher | den Gerichtssprechern |
Akkusativ | den Gerichtssprecher | die Gerichtssprecher |
Worttrennung:
- Ge·richts·spre·cher, Plural: Ge·richts·spre·cher
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌʃpʁɛçɐ]
- Hörbeispiele: Gerichtssprecher (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand, der sich stellvertretend für ein Gericht bezüglich dort verhandelter Rechtssachen gegenüber Medien und Öffentlichkeit äußert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Sprecher sowie dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Sprecher
Beispiele:
- [1] „[…] Gerichtssprecher [sollen] in Deutschland nur ‚objektive Informationen‘ in restriktivem Rahmen anbieten.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtssprecher“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtssprecher“
- [1] Duden online „Gerichtssprecher“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gerichtssprecher“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gerichtssprecher“
Quellen:
- ↑ Thomas Breyer-Mayländer, Sebastian Kirchner: Manager in der Öffentlichkeit – Fettnäpfchen kennen und meiden. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-05521-9, DNB 1054580340 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 8. Juni 2020) .