Familienrecht (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Familienrecht die Familienrechte
Genitiv des Familienrechtes
des Familienrechts
der Familienrechte
Dativ dem Familienrecht
dem Familienrechte
den Familienrechten
Akkusativ das Familienrecht die Familienrechte

Anmerkung:

In der Bedeutung [1] ist der Plural selten und tritt nur auf, wenn Bezug auf das jeweilige Rechtsgebiet des Familienrechts in mehreren Rechtsordnungen genommen wird.

Worttrennung:

Fa·mi·li·en·recht, Plural: Fa·mi·li·en·rech·te

Aussprache:

IPA: [faˈmiːli̯ənˌʁɛçt]
Hörbeispiele:   Familienrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen einer Rechtsordnung, die das Verhältnis der Mitglieder einer Familie zueinander betreffen
[2] Recht: eines der subjektiven Rechte (Ansprüche, Rechtspositionen), die Familienmitglieder – oder im nichttechnischen Sinne auch Familien – aufgrund von [1] haben

Abkürzungen:

[1] bisweilen fachsprachlich: FamR

Herkunft:

Zusammensetzung aus den Substantiven Familie und Recht mit dem Fugenelement -n.

Oberbegriffe:

[1] bürgerliches Recht, Privatrecht

Unterbegriffe:

[1] Eherecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht

Beispiele:

[1] „Das deutsche Familienrecht ist in diesen Fragen eher konservativ.“[1]
[1] „Die Wissenschaftler sind der Auffassung, dass das Instrumentarium des Internationalen Privatrechts und die Aktivitäten des Europarats und der EU nicht ausreichen, um eine Harmonisierung der nationalen Familienrechte in Europa zu fördern.“[2]
[1] „Wie bei den Prinzipien zum Scheidungsrecht ist das Committee stets bemüht gewesen, aus den nationalen Familienrechten einen ›common core‹ abzuleiten.“[3]
[1] „Die speziellen Rückforderungsansprüche in den Familienrechten der europäischen Länder können hier nicht im einzelnen dargestellt werden […]“[4]
[1] „Diese Vielfalt der Paarbeziehungsregime ist nicht ein außereuropäisches Phänomen, sondern lässt sich auch in den Familienrechten der Europäischen Union nachweisen.“[5]
[1] „Nationale Familienrechte entstanden hingegen erst mit der Begründung unabhängiger Nationalstaaten im Nahen und Mittleren Osten nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg.“[6]
[2] „Von den Persönlichkeitsrechten unterscheiden sich die persönlichen Familienrechte darin, dass sie im Verhältnis zu einer anderen Person bestehen.“[7]

Wortbildungen:

Familienrechtler, familienrechtlich

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Familienrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Familienrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFamilienrecht
[1, 2] Duden online „Familienrecht

Quellen:

  1. Pro & Kontra: Muss das deutsche Familienrecht moderner werden? In: Badische Neueste Nachrichten. 25. März 2021, abgerufen am 17. Januar 2022.
  2. Martin Löhnig: Principles of European Family Law (PEFL). In: Staatslexikon online. 14. August 2021, abgerufen am 17. Januar 2022.
  3. Lebendiges Familienrecht. Festschrift für Rainer Frank. Verlag für Standesamtsrecht, Frankfurt am Main 2008 (Zitiert nach Google Books)
  4. Peter Schlechtriem: Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa. eine rechtsvergleichende Darstellung. Mohr Siebeck, Tübingen 2000 (Zitiert nach Google Books)
  5. Katharina Hilbig-Lugani, Peter M. Huber: Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester. de Gruyter, Berlin 2019 (Zitiert nach Google Books)
  6. Nadjma Yassari: Die Brautgabe im Familienvermögensrecht. Innerislamischer Rechtsvergleich und Integration in das deutsche Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2014 (Zitiert nach Google Books)
  7. Winfried Boecken: BGB - Allgemeiner Teil. Kohlhammer, Stuttgart 2007 (Zitiert nach Google Books)