Fahrlehrerin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Fahrlehrerin die Fahrlehrerinnen
Genitiv der Fahrlehrerin der Fahrlehrerinnen
Dativ der Fahrlehrerin den Fahrlehrerinnen
Akkusativ die Fahrlehrerin die Fahrlehrerinnen

Worttrennung:

Fahr·leh·re·rin, Plural: Fahr·leh·re·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈfaːɐ̯ˌleːʁəʁɪn]
Hörbeispiele:   Fahrlehrerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die jemanden unterstützt, eine Fahrerlaubnis/Führerschein für ein (motorbetriebenes) Fahrzeug zu erlangen

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fahrlehrer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Fahrschullehrerin

Gegenwörter:

[1] Fahrschülerin

Männliche Wortformen:

[1] Fahrlehrer

Oberbegriffe:

[1] Lehrerin

Beispiele:

[1] „Philippi ist selbst auch angehende Fahrlehrerin, allerdings nicht für Straßenbahnen, sondern für Kraftfahrzeuge.“[1]
[1] „Fahrlehrerin Nina Kandlbinder, 30, erklärt, warum es gar nicht stimmt, dass Frauen nicht Auto fahren können und warum dennoch eine Fahrschule nur für das weibliche Geschlecht notwendig ist.“[2]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Fahrlehrerin“, Seite 422.
[1] Duden online „Fahrlehrerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrlehrerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFahrlehrerin

Quellen: