Ersitzung
Ersitzung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Ersitzung | die Ersitzungen |
Genitiv | der Ersitzung | der Ersitzungen |
Dativ | der Ersitzung | den Ersitzungen |
Akkusativ | die Ersitzung | die Ersitzungen |
Worttrennung:
- Er·sit·zung, Plural: Er·sit·zun·gen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] deutsches, österreichisches und Schweizer Zivilrecht: Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Zeitablauf
- [2] insbesondere: der Erwerb des Eigentums an einer beweglichen Sache durch Zeitablauf (§ 937 ff. BGB)
Synonyme:
- [2] Mobilarersitzung
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] gesetzlicher Eigentumserwerb
Unterbegriffe:
- [1] Ersitzung[2] (Mobiliarersitzung), Kontratabularersitzung, Tabularersitzung
Beispiele:
- [1] „Der Zweck der Ersitzung liegt in der Befriedung, Beruhigung und Vereinfachung unklarer Rechtsbeziehungen.“[1]
- [2] „Wirkung der Ersitzung ist der Erwerb des Eigentums (§ 937 Abs. 1), und zwar des lastenfreien Eigentums, sofern die Redlichkeit sich auch auf das Fehlen des beschränkten dinglichen Rechts bezog (§ 945).“[2]
Wortbildungen:
- Buchersitzung, Ersitzungsfrist, Ersitzungsrecht, Kontratabularersitzung, Mobilarersitzung, Tabularersitzung
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
[2] ?
- [1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 1
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Ersitzung“
- [2] § 937 BGB
- [2] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 3
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Ersitzung“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Erhitzung