Download (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, m, n Bearbeiten

Singular 1 Singular 2 Plural
Nominativ der Download das Download die Downloads
Genitiv des Downloads des Downloads der Downloads
Dativ dem Download dem Download den Downloads
Akkusativ den Download das Download die Downloads

Anmerkung zum Genus:

Das sächliche Genus ist selten, wird aber besonders in Österreich verwendet.[1]

Worttrennung:

Down·load, Plural: Down·loads

Aussprache:

IPA: [ˈdaʊ̯nloʊd], [ˈdaʊ̯nloːt]
Hörbeispiele:   Download (Info)

Bedeutungen:

[1] EDV: Internet-Datentransfer aus der Sicht des Empfangenden; das Kopieren von Daten von einem Server auf den eigenen Rechner

Herkunft:

englisch to download → en ‚herunterladen‘

Gegenwörter:

[1] Upload

Oberbegriffe:

[1] Datentransfer

Beispiele:

[1] Der Download ist abgeschlossen.
[1] „Nach zahlreichen inoffiziellen Treibern und Werkzeugen hat Microsoft jetzt selbst seine offizielle Software dazu zum Download für Forscher und Hobbyprogrammierer freigegeben.“[2]
[1] „Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in der Verantwortung des Leistungsempfängers.“[3]
[1] „Laden Sie sich das Download auf Ihr Notebook, steht es Ihnen auch ohne Internetzugang als Arbeitshilfe für auswärtige Tätigkeiten zur Verfügung.“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Download abbrechen, stoppen, starten, pausieren

Wortbildungen:

downloadbar, downloaden, Downloadbereich, Downloadmanager, Downloadportal

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Download
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Download
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDownload
[1] Duden online „Download
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Download

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Download
  2. Microsoft gibt Kinect-Software für Windows frei. Abgerufen am 11. September 2019.
  3. Österreichische Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung, § 4. Abgerufen am 17. Juni 2020.
  4. Rüdiger Weimann: Gelangensbestätigung. Haufe-Lexware, 2013, Seite 175 (Zitiert nach Google Books).