Diskussion:Fangen

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Caligari in Abschnitt Unbelegte Bedeutung

Wortart - Deklination Bearbeiten

Ich denke nicht, dass Nominalisierung zu Deklination zählt. Ich denke, es ist ein eigenständiges Wort. Kampy (Diskussion) 16:15, 11. Aug. 2011 (MESZ)Beantworten

Stimmt. Es ist ein vom Verb abgeleitetes Substantiv mit eigener Deklination, die hier fehlt. --Betterknower (Diskussion) 22:49, 11. Aug. 2011 (MESZ)Beantworten
So sollte es besser sein. Kampy (Diskussion) 13:37, 27. Aug. 2011 (MESZ)Beantworten
Fein! :) Allerdings fehlt der Übersetzungsabschnitt und die Referenzen noch. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 13:40, 27. Aug. 2011 (MESZ)Beantworten

Unbelegte Bedeutung Bearbeiten

Folgende Bedeutung stand unbelegt im Eintrag:

Bedeutungen:

[1] die Tätigkeit, etwas oder jemanden zu fangen

Beispiele:

[1] Das Fangen von Fischen ist im Naturschutzgebiet verboten.

Übersetzungen Bearbeiten

Caligari ƆɐƀïиϠ 17:27, 1. Jan. 2022 (MEZ)Beantworten

Zurück zur Seite „Fangen“.