Bundesarbeitsgericht (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Bundesarbeitsgericht
Genitiv des Bundesarbeitsgerichtes
des Bundesarbeitsgerichts
Dativ dem Bundesarbeitsgericht
dem Bundesarbeitsgerichte
Akkusativ das Bundesarbeitsgericht

Worttrennung:

Bun·des·ar·beits·ge·richt, kein Plural

Aussprache:

IPA: [bʊndəsˈʔaʁbaɪ̯t͡sɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele:   Bundesarbeitsgericht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Deutschland: höchstes Gericht/letzte Instanz in Gerichtssachen, die das Arbeitsrecht betreffen

Abkürzungen:

[1] BAG

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Bund und Arbeitsgericht mit dem Fugenelement -es

Oberbegriffe:

[1] Arbeitsgericht, Bundesgericht

Beispiele:

[1] „Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer strittige Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen müssen, solange kein entsprechendes Urteil vorliegt.“[1]
[1] „Das Bundesarbeitsgericht hat sogar das Drachenfliegen als nicht besonders gefährlich angesehen.“[2]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Bundesarbeitsgericht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundesarbeitsgericht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundesarbeitsgericht
[1] The Free Dictionary „Bundesarbeitsgericht
[1] Duden online „Bundesarbeitsgericht

Quellen:

  1. Julia Köppe: Arbeitnehmer müssen strittige Anweisungen nicht mehr befolgen. In: Spiegel Online. 14. Juni 2017, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 25. Februar 2019).
  2. wb/pb: Drachenfliegen ungefährlich wie Joggen. Berliner Zeitung, Berlin 24.08.1996