Branntweinsteuer
Branntweinsteuer (Deutsch)Bearbeiten
Substantiv, fBearbeiten
Singular
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Plural
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Nominativ | die Branntweinsteuer
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die Branntweinsteuern
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Genitiv | der Branntweinsteuer
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der Branntweinsteuern
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Dativ | der Branntweinsteuer
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den Branntweinsteuern
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Akkusativ | die Branntweinsteuer
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die Branntweinsteuern
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Worttrennung:
- Brannt·wein·steu·er, Plural: Brannt·wein·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈbʁantvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Branntweinsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Steuer, die bei der Herstellung von Branntwein vom Staat erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Branntwein und Steuer
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Mit der Branntweinsteuer wird der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren innerhalb Deutschlands besteuert.“[1]
- [1] Früher war die Branntweinsteuer als Fabrikatssteuer ausgelegt.[2]
ÜbersetzungenBearbeiten
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- [1] Wikipedia-Artikel „Branntweinsteuer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Branntweinsteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Branntweinsteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Branntweinsteuer“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“, dort auch eine Abhandlung über die „Branntweinsteuer“ in Deutschland
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Branntweinsteuer“
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“