Singular Plural
Nominativ der Bauherr die Bauherren
Genitiv des Bauherrn
des Bauherren
der Bauherren
Dativ dem Bauherrn
dem Bauherren
den Bauherren
Akkusativ den Bauherrn
den Bauherren
die Bauherren

Worttrennung:

Bau·herr, Plural: Bau·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈbaʊ̯ˌhɛʁ]
Hörbeispiele:   Bauherr (Info)

Bedeutungen:

[1] Person oder Instanz, die ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat

Weibliche Wortformen:

[1] Bauherrin

Oberbegriffe:

[1] Auftraggeber

Unterbegriffe:

[1] Erzbauherr

Beispiele:

[1] „Beim Bauantrag etc. ist "Bauherr", wer den Antrag als solcher unterschreibt. “[1]
[1] „Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt.“[2]
[1] „Unerfahrene Bauherren fallen im Laufe ihres Bauprojektes leicht auf Versuchungen und Irrwege herein.“[3]
[1] „Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.“[4]
[1] „Die BaustellV richtet sich in erster Linie an den Bauherren als Veranlasser des Bauvorhabens.“[5]

Wortbildungen:

[1] Bauherrenberater, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauherrenmodell, Bauherrenvertreter

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Bauherr
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauherr
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBauherr
[1] The Free Dictionary „Bauherr
[1] Duden online „Bauherr

Quellen:

  1. Wer ist Bauherr - und verantwortlich? www.bau-rat.de, abgerufen am 25. September 2016
  2. Merkblatt für private Bauherren(PDF; 344KB), www.bgbau.de, abgerufen am 25. September 2016
  3. Orientierung und Rat für Erst- und Gelegenheitsbauherren www.bauwesen.co, abgerufen am 26. September 2016
  4. Die fünf wichtigsten Versicherungen für Bauherren www.gdv.de, abgerufen am 26. September 2016
  5. Der Bauherr als Adressat der Baustellenverordnung (Komplex 04) www.baua.de, abgerufen am 26. September 2016