Aussageverweigerungsrecht
Aussageverweigerungsrecht (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Aussageverweigerungsrecht | die Aussageverweigerungsrechte |
Genitiv | des Aussageverweigerungsrechts des Aussageverweigerungsrechtes |
der Aussageverweigerungsrechte |
Dativ | dem Aussageverweigerungsrecht | den Aussageverweigerungsrechten |
Akkusativ | das Aussageverweigerungsrecht | die Aussageverweigerungsrechte |
Worttrennung:
- Aus·sa·ge·ver·wei·ge·rungs·recht, Plural: Aus·sa·ge·ver·wei·ge·rungs·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˌaʊ̯szaːɡəfɛɐ̯ˈvaɪ̯ɡəʁʊŋsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Aussageverweigerungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: das Recht eines Verdächtigten vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Aussage zu einer Sache zu verweigern
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Aussageverweigerung und Recht sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Verdächtigten, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern.
- [1] Der Angeklagte macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Aussageverweigerungsrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aussageverweigerungsrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Aussageverweigerungsrecht“