Auftraggeberin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Auftraggeberin die Auftraggeberinnen
Genitiv der Auftraggeberin der Auftraggeberinnen
Dativ der Auftraggeberin den Auftraggeberinnen
Akkusativ die Auftraggeberin die Auftraggeberinnen

Worttrennung:

Auf·trag·ge·be·rin, Plural: Auf·trag·ge·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯ftʁaːkˌɡeːbəʁɪn]
Hörbeispiele:   Auftraggeberin (Info),   Auftraggeberin (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Auftraggeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Bestellerin

Gegenwörter:

[1] Auftragnehmerin

Männliche Wortformen:

[1] Auftraggeber

Oberbegriffe:

[1] Frau

Beispiele:

[1] „Die Stadtwerke-M GmbH könnte öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr 4 GWB sein. Als GmbH ist sie juristische Person des privaten Rechts.“[1]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Auftraggeberin“, Seite 228.
[1] Duden online „Auftraggeberin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAuftraggeberin
[1] The Free Dictionary „Auftraggeberin

Quellen:

  1. Josef Ruthig, Stefan Storr: Öffentliches Wirtschaftsrecht. 4. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2015. ISBN 978-3811471375. Seite 487