Anwaltskosten
Anwaltskosten (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | —
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die Anwaltskosten |
Genitiv | —
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der Anwaltskosten |
Dativ | —
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den Anwaltskosten |
Akkusativ | —
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die Anwaltskosten |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: An·walts·kos·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈanvalt͡sˌkɔstn̩]
- Hörbeispiele: Anwaltskosten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die entstehen, wenn man bei einem Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Kosten mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Anwaltskosten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltskosten“
Quellen: