Abstammungsprinzip
Abstammungsprinzip (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Abstammungsprinzip | —
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Genitiv | des Abstammungsprinzips | —
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Dativ | dem Abstammungsprinzip | —
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Akkusativ | das Abstammungsprinzip | —
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Worttrennung:
- Ab·stam·mungs·prin·zip, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈapʃtamʊŋspʁɪnˌt͡siːp]
- Hörbeispiele: Abstammungsprinzip (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Grundsatz, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abstammung und Prinzip mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] fachsprachlich: Ius sanguinis/Jus sanguinis/ius sanguis
Oberbegriffe:
- [1] Prinzip
Beispiele:
- [1] „Mehr als ein Jahrhundert lang galt in Deutschland das Abstammungsprinzip: Die Nationalität der Eltern bestimmt auch die der Kinder.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Verleihung der Staatsbürgerschaft an Kinder, wenn mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Abstammungsprinzip“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abstammungsprinzip“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abstammungsprinzip“
Quellen:
- ↑ Bernd Kramer: Pass nach oben. In: Süddeutsche Zeitung. 15. November 2019, ISSN 0174-4917, Seite 1 .