unterhälftig (Deutsch) Bearbeiten

Adjektiv Bearbeiten

Positiv Komparativ Superlativ
unterhälftig
Alle weiteren Formen: Flexion:unterhälftig

Worttrennung:

un·ter·hälf·tig , keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐˌhɛlftɪç], [ˈʊntɐˌhɛlftɪk]
Hörbeispiele:   unterhälftig (Info),   unterhälftig (Info)

Bedeutungen:

[1] weniger als die Hälfte der Regel oder des Gesamtausmaßes betragend

Gegenwörter:

[1] hälftig, oberhälftig, überhälftig

Beispiele:

[1] „Mit der Formulierung: ‚auch dann zur Gänze‘ soll klargestellt werden, dass auch unterhälftige Zeiten zur Gänze anzurechnen sind.“[1]
[1] „Im Gleichklang mit den meisten Ländern und dem Bund soll die zulässige Obergrenze für Beurlaubungen und unterhälftige Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen von zwölf auf 15 Jahre erhöht werden.“[2]
[1] „Unterhälftig beschäftigte Professoren müssen in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis außerhalb des Hochschulbereichs stehen.“[3]
[1] „Nach den Regeln des Sozialversicherungsrechts können auch unterhälftig Beteiligte die GmbH beherrschen?“[4]
[1] „Soweit der Kläger sich für seine gegenteilige Ansicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter anderem in dessen Urteil vom 7.3.1995 – 3 AZR 282/94 – (AP Nr. 26 zu § l BetrAVG Gleichbehandlung) beruft, verkennt er, daß der Ausschluß unterhälftig beschäftigter Teilzeitkräfte aus der betrieblichen Altersversorgung bzw. der entsprechenden Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zulässig ist, wenn es sich um geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV handelt, wie es beim Kläger der Fall ist.“[5]
[1] „Wie viele dieser Lehrkräfte sind teilzeitbeschäftigt, aufgeteilt in unter- und oberhälftig (bitte aufgeschlüsselt in männlich/weiblich und nach Regierungsbezirken)?“[6]

Übersetzungen Bearbeiten

Quellen:

  1. Arbeitsmarktöffnung für EU-Bürgerinnen und Bürger; Aktuelle Rechtslage im Dienst- und Besoldungsrecht; Rundschreiben des österreichischen Bundeskanzleramts an die Dienstbehörden
  2. Martin Bornträger: Nachwuchskräfte und öffentlicher Dienst – ein Bund fürs Leben?. In: Andreas Gourmelon (Herausgeber): Kompetenzen für die Zukunft – Personalentwicklung im Fokus. Hüthig Jehle Rehm, 2015, Seite 15 (Zitiert nach Google Books).
  3. Georg Sandberger: Landshochschulgesetz Baden Württemberg. C.F. Müller, 2013, Seite 49 (Zitiert nach Google Books)
  4. Claudia Ossola-Haring: Erfolgreich selbstständig werden, sein und bleiben. Satzweiss.com, 2014 (Zitiert nach Google Books).
  5. Carl J. Hering, Stefan Muckel, Manfred Baldus: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946. 36. Band, Walter de Gruyter, 2002, Seite 146 (Zitiert nach Google Books).
  6. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 19.11.2015 im Bayerischen Landtag