majorenn
majorenn (Deutsch)
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majorenn | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:majorenn |
Worttrennung:
- ma·jo·renn, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [majoˈʁɛn]
- Hörbeispiele: majorenn (Info)
Bedeutungen:
- [1] veraltet: volljährig
Herkunft:
- Majorenn stammt vom mittellateinischen majorennis → la ab, welches aus dem Ausdruck major annis (größer an Jahren) hervorgegangen ist.[1]
Synonyme:
- [1] großjährig, mündig, volljährig
Gegenwörter:
- [1] minderjährig, minorenn, unmündig
Beispiele:
- [1] „Das Vermögen majorenner Anwesender und Verschwender, so wie auch die Antheile majorenner Interessenten, welche bei einer gemeinschaftlichen Erbmasse concurriren, wird, ohne Rücksicht auf die Art der Deposition, nur mit zwei Procent verzinset.“[2]
- [1] „Karl wird für majorenn erklärt“.[3]
- [1] „Wittwen und Mädchen von majorennem Alter können ohne Beirath nichts rechtsverbindlich vor Gericht verhandeln.“[4]
Wortbildungen:
- [1] Majorennität
Übersetzungen
Bearbeiten [*] Übersetzungen umgeleitet
Für [1] siehe Übersetzungen zu volljährig |
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „majorenn“
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961 , Eintrag „majorenn“, Seite 436
Quellen: