Zessibilität
Zessibilität (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Zessibilität | —
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Genitiv | der Zessibilität | —
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Dativ | der Zessibilität | —
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Akkusativ | die Zessibilität | —
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Worttrennung:
- Zes·si·bi·li·tät, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌt͡sɛsibiliˈtɛːt]
- Hörbeispiele: Zessibilität (Info)
- Reime: -ɛːt
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Eigenschaft, zum Beispiel einer Forderung, dass sie an einen Dritten abgetreten werden kann
Herkunft:
- Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv zessibel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [1] Abtretungsverbot
Beispiele:
- [1] „Die subsignatio hatte durchaus die Wirkungen einer Hypothekenbestellung und ferner den Vorzug, durch Verkauf an Private – wohl meist Aufkäufer derartiger unsicherer Forderungen – realisiert werden zu können im Gegensatz zu der fehlenden Zessibilität anderer Forderungen.“[1]
- [1] „Zum Beweis seiner These berief sich Stobbe auf die ganze Gestaltung der Sätze über das deutsche Obligationenrecht im allgemeinen und im besonderen, auf die Behandlung der obligatorischen Verhältnisse nach Analogie der Sachenrechtlichen und er berief sich auch auf eine Reihe von Sonderbestimmungen, die ihm die Zessibilität von Forderungen zu gewährleisten schienen.“ (1912)[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Rechtswesen: Eigenschaft von Rechten, dass sie an einen Dritten abgetreten werden kann
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zessibilität“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zessibilität“
- [1] Duden online „Zessibilität“
Quellen:
- ↑ Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung, Max Weber. Abgerufen am 25. Dezember 2017.
- ↑ Die Übertragberkeit von Forderungen im deutschen mittelalterlichen Recht, Marcus, 1912 - 138 Seiten. Abgerufen am 25. Dezember 2017.