Wiederholungstäter (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Wiederholungstäter die Wiederholungstäter
Genitiv des Wiederholungstäters der Wiederholungstäter
Dativ dem Wiederholungstäter den Wiederholungstätern
Akkusativ den Wiederholungstäter die Wiederholungstäter

Worttrennung:

Wie·der·ho·lungs·tä·ter, Plural: Wie·der·ho·lungs·tä·ter

Aussprache:

IPA: [viːdɐˈhoːlʊŋsˌtɛːtɐ]
Hörbeispiele:   Wiederholungstäter (Info)

Bedeutungen:

[1] jemand, der zum wiederholten Mal gesetzwidrig/vorschriftswidrig gehandelt hat

Herkunft:

Determinativkompositum aus Wiederholung, Fugenelement -s und Täter

Sinnverwandte Wörter:

[1] Rückfalltäter, Serientäter

Gegenwörter:

[1] Ersttäter

Weibliche Wortformen:

[1] Wiederholungstäterin

Oberbegriffe:

[1] Täter

Beispiele:

[1] „Als Wiederholungstäter, dessen Bewährung widerrufen wird, kann der Mann nun nicht damit rechnen, vor Ablauf der insgesamt sechseinhalb Jahre wieder auf freien Fuß zu kommen.“[1]
[1] „Bei Wiederholungs- oder Intensivtätern ist neben der Schnelligkeit der Bestrafung nicht zuletzt auch die Härte der Strafe von enormer Bedeutung für die weitere Karriere.“[2]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Wiederholungstäter“, Seite 1177.
[1] Duden online „Wiederholungstäter
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wiederholungstäter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWiederholungstäter
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wiederholungstäter

Quellen:

  1. Haftstrafe für pädophilen Rentner. Abgerufen am 26. September 2021.
  2. Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 166.