Vervielfältigung (Deutsch)

Bearbeiten
Singular Plural
Nominativ die Vervielfältigung die Vervielfältigungen
Genitiv der Vervielfältigung der Vervielfältigungen
Dativ der Vervielfältigung den Vervielfältigungen
Akkusativ die Vervielfältigung die Vervielfältigungen

Worttrennung:

Ver·viel·fäl·ti·gung, Plural: Ver·viel·fäl·ti·gun·gen

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfiːlˌfɛltɪɡʊŋ]
Hörbeispiele:   Vervielfältigung (Info)

Bedeutungen:

[1] Anfertigen einer Kopie
[2] durch Kopieren entstandenes Werk; Kopie

Herkunft:

Ableitung zum Stamm des Verbs vervielfältigen mit dem Suffix (Derivatem) -ung

Beispiele:

[1] Die Musikindustrie verbietet meist die Vervielfältigung von Tondatenträgern.
[1, 2] „Für den Bereich der reprographischen VervielfältigungVervielfältigungen auf Papier oder ähnlichem Träger«) bleibt die private Vervielfältigung nicht nur erlaubt, sondern das Gesetz gewährt in § 95b Abs. 1 Ziff. 6. UrhG sogar ein Recht hierauf.“[1]
[2] „Er [der Rechtinhaber] kann außerdem verlangen, dass unrechtmäßige Vervielfältigungen des Werkes vernichtet oder gegen ein angemessenes Entgelt überlassen werden (§98 UrhG).“[2]

Übersetzungen

Bearbeiten
[1, 2] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Zehn Bände auf CD-ROM. CD-ROM-Ausgabe der 3. Auflage. Bibliographisches Institut und Brockhaus, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X, DNB 975626558, Eintrag „Vervielfältigung“.
[2] Wikipedia-Artikel „Kopie
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vervielfältigung
[1] The Free Dictionary „Vervielfältigung
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVervielfältigung

Quellen:

  1. Ludwig Delp: Das Buch in der Informationsgesellschaft. Otto Harrassowitz Verlag, 2006, ISBN 978-3-447-05311-2, Seite 224 (Zitiert nach Google Books)
  2. Oliver Dehning: Urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz von Werbeslogans. GRIN Verlag, 2010, ISBN 978-3-640-76059-6, Seite 4 (Zitiert nach Google Books)