Strafverteidigerin
Strafverteidigerin (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Strafverteidigerin | die Strafverteidigerinnen |
Genitiv | der Strafverteidigerin | der Strafverteidigerinnen |
Dativ | der Strafverteidigerin | den Strafverteidigerinnen |
Akkusativ | die Strafverteidigerin | die Strafverteidigerinnen |
Worttrennung:
- Straf·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Straf·ver·tei·di·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːffɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡəʁɪn]
- Hörbeispiele: Strafverteidigerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] die dem Angeklagten, dem Beschuldigten bzw. dem Angeschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellte Verteidigerin
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Strafverteidiger
Oberbegriffe:
- [1] Verteidigerin
Beispiele:
- [1] Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme hielt die Strafverteidigerin ihr Plädoyer.
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Duden online „Strafverteidigerin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafverteidigerin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafverteidigerin“