Strafrichterin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Strafrichterin die Strafrichterinnen
Genitiv der Strafrichterin der Strafrichterinnen
Dativ der Strafrichterin den Strafrichterinnen
Akkusativ die Strafrichterin die Strafrichterinnen

Worttrennung:

Straf·rich·te·rin, Plural: Straf·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɪçtəʁɪn]
Hörbeispiele:   Strafrichterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Rechtsprechung im strafrechtlichen Bereich wahrnimmt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Zivilrichterin

Männliche Wortformen:

[1] Strafrichter

Oberbegriffe:

[1] Richterin

Beispiele:

[1] Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, verkündete die Strafrichterin das Urteil.

Übersetzungen

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[1] Duden online „Strafrichterin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafrichterin