Staatslehre (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Staatslehre
Genitiv der Staatslehre
Dativ der Staatslehre
Akkusativ die Staatslehre

Worttrennung:

Staats·leh·re, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sˌleːʁə]
Hörbeispiele:   Staatslehre (Info)

Bedeutungen:

[1] diejenige Wissenschaft, die das Wesen des Staates untersucht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Lehre sowie dem Fugenelement -s

Unterbegriffe:

[1] Staatsphilosophie

Beispiele:

[1] Die Staatsphilosophie ist ein Teil der allgemeinen Staatslehre.[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Staatslehre
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Staatslehre
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatslehre
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatslehre
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatslehre
[1] Duden online „Staatslehre
[1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 22, Artikel „Staatslehre, allgemeine“

Quellen:

  1. :[1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 23, Artikel „Staatsphilosophie“