Staatslehre
Staatslehre (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Staatslehre | —
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Genitiv | der Staatslehre | —
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Dativ | der Staatslehre | —
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Akkusativ | die Staatslehre | —
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Worttrennung:
- Staats·leh·re, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtaːt͡sˌleːʁə]
- Hörbeispiele: Staatslehre (Info)
Bedeutungen:
- [1] diejenige Wissenschaft, die das Wesen des Staates untersucht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Lehre sowie dem Fugenelement -s
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Staatsphilosophie ist ein Teil der allgemeinen Staatslehre.[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] diejenige Wissenschaft, die das Wesen des Staates untersucht
- [1] Wikipedia-Artikel „Staatslehre“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Staatslehre“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatslehre“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Staatslehre“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatslehre“
- [1] Duden online „Staatslehre“
- [1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450 , Seite 22, Artikel „Staatslehre, allgemeine“
Quellen:
- ↑ :[1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450 , Seite 23, Artikel „Staatsphilosophie“