Sprachreinigung (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, f Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ die Sprachreinigung die Sprachreinigungen
Genitiv der Sprachreinigung der Sprachreinigungen
Dativ der Sprachreinigung den Sprachreinigungen
Akkusativ die Sprachreinigung die Sprachreinigungen

Worttrennung:

Sprach·rei·ni·gung, Plural: Sprach·rei·ni·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʃpʁaːxˌʁaɪ̯nɪɡʊŋ]
Hörbeispiele:   Sprachreinigung (Info)

Bedeutungen:

[1] Linguistik: Bestrebung, eine Sprache von Einflüssen anderer Sprachen zu »reinigen«

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Sprache und Reinigung

Synonyme:

[1] Sprachpurismus

Sinnverwandte Wörter:

[1] Sprachsäuberung

Oberbegriffe:

[1] Sprachlenkung

Beispiele:

[1] Sprachreinigung ist der Versuch, die Einflüsse anderer Sprachen auf die eigene einzuschränken, wenn man der Ansicht ist, dass die eigene Sprache durch diese Einflüsse gefährdet ist.
[1] Sprachreinigung betrifft vornehmlich den Wortschatz, aber darüber hinaus durchaus auch grammatische Einflüsse, Redewendungen und anderes mehr.
[1] „Schwerpunkt seiner Untersuchung ist das 19. Jahrhundert, in dem der herkömmliche Fremdwortbegriff im wesentlichen geprägt und die Sprachreinigung erst recht zu einem meist mit gefühlsmäßigen außersprachlichen, insbesondere nationalistischen Argumenten geführten öffentlichen Kampf gegen die Fremdwörter wurde.“[1]
[1] „1885 wurde … der »Allgemeine Deutsche Sprachverein« begründet… Er hat sich von abwegigen Übertreibungen der Sprachreinigung ferngehalten.“[2]

Wortbildungen:

[1] Sprachreinigungsbewegung, Sprachreinigungsgesetz

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Sprachreinigung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachreinigung
[1] Duden online „Sprachreinigung

Quellen:

  1. Vorbemerkung der Herausgeber zu: Alan Kirkness: Zur Sprachreinigung im Deutschen 1789-1871. Eine historische Dokumentation. 2 Teile. Narr, Tübingen 1975. ISBN 3-87808-626-1.
  2. Adolf Bach: Geschichte der deutschen Sprache.Neunte, durchgesehene Auflage. VMA-Verlag, Wiesbaden o.J.; S. 240-244, S. 422.