Reichshofrat (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Reichshofrat
Genitiv des Reichshofrats
des Reichshofrates
Dativ dem Reichshofrat
Akkusativ den Reichshofrat

Worttrennung:

Reichs·hof·rat, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çshoːfʁaːt]
Hörbeispiele:   Reichshofrat (Info)

Bedeutungen:

[1] höchstes Gericht neben dem Reichskammergericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Substantiv Reich, dem Fugenelement -s und dem Substantiv Hofrat

Synonyme:

[1] Hofrat

Oberbegriffe:

[1] Gericht

Beispiele:

[1] „Der Reichshofrat als ordentliches Gericht entwickelte sich aus einem Verwaltungskollegium des Kaisers zur Bearbeitung der am kaiserlichen Hof anfallenden Rechtssachen und behielt die Funktion eines beratenden Gremiums bis zuletzt inne, wobei die Regierungstätigkeit zugunsten der Rechtsprechung zurückging.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Reichshofrat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichshofrat

Quellen:

  1. Christian Szidzek: Das frühneuzeitliche Verbot der Appellation in Strafsachen. Böhlau, 2002, Seite 67.