Regalität
Regalität (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Regalität | die Regalitäten |
Genitiv | der Regalität | der Regalitäten |
Dativ | der Regalität | den Regalitäten |
Akkusativ | die Regalität | die Regalitäten |
Worttrennung:
- Re·ga·li·tät, Plural: Re·ga·li·tä·ten
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] historisch, veraltet, Recht: Anspruch des Staates/einer Regierung, auf den Besitz eines Regals, eines wirtschaftlich nutzbaren Hoheitsrechts, wie es früher einmal dem König zustand
Herkunft:
- Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv regal mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität
Beispiele:
- [1] „Das Postrecht erscheint daher als das rechtliche System der Regalität der Post. Diese Regalität aber hat zwei historische Grundformen. Sie ist hier wie immer zuerst eine reine finanzielle, welche die Post als Einnahmsquelle behandelt.“[1]
- [1] „So entstand die Salzsteuer in den Ländern, in denen das Salz durch den Bergbau gewonnen wird. […] Freilich waren Form und Maß dieser auf der Regalität beruhenden Salzsteuer sehr verschieden nach Zeiten und Ländern.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Regalienrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regalität“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Regalität“
- [1] Duden online „Regalität“
Quellen:
- ↑ Handbuch der Verwaltungslehre: mit Vergleichung der Literatur, Lorenz von Stein. Abgerufen am 20. November 2017.
- ↑ Lehrbuch der Finanzwissenschaft, etc, Lorenz von STEIN. Abgerufen am 20. November 2017.