Rabattgesetz
Rabattgesetz (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Rabattgesetz | die Rabattgesetze |
Genitiv | des Rabattgesetzes | der Rabattgesetze |
Dativ | dem Rabattgesetz | den Rabattgesetzen |
Akkusativ | das Rabattgesetz | die Rabattgesetze |
Worttrennung:
- Ra·batt·ge·setz, Plural: Ra·batt·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [ʁaˈbatɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Rabattgesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gesetz, das die Gewährung von Preisnachlässen auf Waren oder Dienstleistungen regelt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rabatt und Gesetz
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Das Rabattgesetz war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Es galt vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2001.“[1]
- [1] „Verdi will sich daher bei der Regierung für schärfere Rabattgesetze stark machen.“[2]
- [1] „Insgesamt sind die Rabattgesetze in Belgien weniger streng als in Deutschland, ihre Kontrolle auf Einhaltung ist eher lax.“[3]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Gesetz, das die Gewährung von Preisnachlässen auf Waren oder Dienstleistungen regelt
- [(1)] Wikipedia-Artikel „Rabattgesetz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rabattgesetz“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rabattgesetz“
- [1] Duden online „Rabattgesetz“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Rabattgesetz“ (Stabilversion)
- ↑ Der Einzelhandel öffnet die Trickkiste. In: FAZ.NET. 27. November 2002 (URL, abgerufen am 23. November 2023) .
- ↑ DW: Im Ausland gehört Rabatt zum täglichen Geschäft. In: Welt Online. 8. Januar 2002, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 23. November 2023) .