Singular Plural
Nominativ die Räuberin die Räuberinnen
Genitiv der Räuberin der Räuberinnen
Dativ der Räuberin den Räuberinnen
Akkusativ die Räuberin die Räuberinnen

Worttrennung:

Räu·be·rin, Plural: Räu·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɔɪ̯bəʁɪn]
Hörbeispiele:   Räuberin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die einer anderen Person rechtswidrig und unter Androhung oder auch Anwendung von Gewalt etwas wegnimmt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Räuber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Räuber

Oberbegriffe:

[1] Verbrecherin, Frau

Unterbegriffe:

[1] Bankräuberin, Handtaschenräuberin, Seeräuberin, Straßenräuberin, Tempelräuberin

Beispiele:

[1] „Ein Dienstmädchen und eine Räuberin hatte man in Chelmsford ergriffen.“[1]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Räuberin“, Seite 882.
[1] Duden online „Räuberin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Räuberin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRäuberin

Quellen:

  1. Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 90.